14 Dezember 2022
„Wir freuen uns, dass die Klagen abgewiesen wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat somit bestätigt, dass unsere Kompensationsberechnungen für die Riffe vor Fehmarn ausreichend sind. Durch die Bauarbeiten gehen rund 9,2 Hektar Riffe dauerhaft oder temporär verloren, und es werden 17,5 Hektar neu geschaffen. Wir werden also als Ausgleich mehr neue Riffe auf der Sagas-Bank anlegen als durch die Tunnelbauarbeiten vor Fehmarn verloren gehen", sagt Stefanie Knörck, Leiterin der Abteilung Genehmigungen und Umwelt bei Femern A/S.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 3. November 2020 alle Klagen gegen den Panfeststellungsbeschluss für den Bau des Fehmarnbelt-Tunnels abgewiesen. Seit diesem Tag besteht auf beiden Seiten des Fehmarnbelts eine Baugenehmigung für den Fehmarnbelt-Tunnel.
Für die Riffe, die nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses in dem vom Tunnelbau betroffenen Gebiet vor Fehmarn entdeckt wurden, mussten die Vorhabenträger eine Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz beantragen. Diese Befreiung wurde im Rahmen einer Planänderung beantragt.
Nach Abschluss des erforderlichen Beteiligungsverfahrens und eingehender Prüfung der Unterlagen hat das Amt für Planfeststellung Verkehr Schleswig-Holstein (APV) im September 2021 die Planänderung und die Befreiung erteilt sowie den beantragten Sofortvollzug erlassen. Seitdem darf entlang der kompletten Tunneltrasse gearbeitet werden, also auch in den Bereichen der neu entdeckten Riffe.
In dem Planänderungsbeschluss wurde auch die Kompensation für Verlust und Beeinträchtigung der Riffflächen geregelt. Es wurde festgelegt, wie viele Riffe neu angelegt werden. Zusätzlich zu den bereits im Planfeststellungsbeschluss beschriebenen 25 Hektar sollen noch weitere 17,5 Hektar neue Riffe hinzukommen. Es werden also 42,5 Hektar neue Steinriffe im Bereich der Sagas-Bank, südöstlich von Fehmarn, als Kompensationsmaßnahme angelegt.
Gegen diesen Planänderungsbeschluss hatten NABU und Aktionsbündnis Klage eingereicht.