Die Hauptauftragnehmer sind dafür verantwortlich, dass sowohl sie als auch ihre Subunternehmen die Anforderungen von Femern A/S erfüllen.
Femern A/S arbeitet mit den Behörden und zuständigen Stellen in Deutschland und in Dänemark zusammen. Es besteht darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit zwischen Femern A/S und den Gewerkschaften in Hinblick auf die Arbeitsbedingungen aller am Fehmarnbelt-Projekt beteiligten Angestellten.
Insbesondere während der Bauphase sind sehr viele Mitarbeiter beim Projekt beschäftigt, aber auch nach der Inbetriebnahme des Tunnels wird Personal für den Betrieb und die Wartung des Fehmarnbelt-Tunnels benötigt. Darüber hinaus trägt das Fehmarnbelt-Projekt zur Schaffung von Lehrstellen für Auszubildende und Praktikanten bei.
Erfahren Sie hier mehr über die Ausbildungsstellen beim Fehmarnbelt-Projekt.
Femern A/S hat in den entsprechenden Verträgen mit den beauftragten Bauunternehmen Klauseln zu den Gehalts- und Arbeitsbedingungen aufgenommen, die sowohl für die Arbeiten in Dänemark als auch in Deutschland gelten. Es gelten die jeweiligen Tarifverträge auf deutscher bzw. dänischer Seite sowie die einschlägigen nationalen und internationalen gesetzlichen Regelungen. Dies betrifft unter anderem:
Angemessene und geordnete Wohnverhältnisse für alle Beschäftigten sind Grundvoraussetzung für das Wohlbefinden und ein gesundes Arbeitsumfeld. Femern A/S verpflichtet die Auftragnehmer, angemessene Unterkünfte für Mitarbeiter bereitzustellen, die nicht in zumutbarer Weise zwischen ihrem Zuhause und dem Arbeitsplatz pendeln können.
Nahe der dänischen Baustelle entsteht eine Wohnanlage mit Kantine und Gemeinschaftseinrichtungen für über 1300 Mitarbeiter. Dabei wurden Mindestanforderungen an Raumgröße, Schall- und Lichtdämmung, Raumklima, Möblierung, Internetzugang und mehr festgelegt. Die Unterkünfte in der Wohnanlage bei Rødbyhavn verfügen alle über eine eigene Dusche und Toilette.
Inwiefern die Beschäftigten diese Wohnangebote nutzen oder ob sie sich selbst um Wohnraum kümmern möchten, steht ihnen frei. Zwischen den beauftragten Bauunternehmen und Femern A/S ist jedoch vertraglich festgehalten, dass eine selbst gewählte Unterkunft den Mindestanforderungen der Unterkünfte im Wohnquartier entsprechen muss.